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Bei längerfristigen Erkrankungen oder nachdem Sie einen Unfall erlitten haben, bekommen Sie als Arbeitnehmer während der ersten sechs Wochen volle Lohnfortzahlung.
Im Anschluss daran haben Sie für die Dauer von maximal eineinhalb Jahren als gesetzlich Versicherter Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Allerdings beträgt dies nur 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld geschlossen.
Ja. Da die beiden Policen aufeinander abgestimmt sind, müssen Sie im Leistungsfall lediglich einen Antrag auf Krankentagegeld stellen. Sollten Sie über einen Zeitraum von länger als sechs Monaten arbeitsunfähig sein, prüft die Württembergische automatisch, ob in Ihrem Fall eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sollte dies der Fall sein, greift ab diesem Zeitpunkt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und Sie erhalten Ihre BU-Rente. Dank Ihres persönlichen Ansprechpartners bei der Württembergischen haben Sie verkürzte Wartezeiten und weniger Aufwand.
Wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente in vollem Umfang - das sind durchschnittlich 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Können Sie noch mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, so steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens zu.
Sie gelten dann als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung erhalten Sie für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, ab dem Eintreten der Berufsunfähigkeit eine BU-Rente. Bei der Württembergischen erhalten Sie Ihre vereinbarte BU-Rente dann, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate am Stück nicht in der Lage sind Ihren aktuellen Beruf auszuüben. Die Police greift ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist die Erwerbsminderungsrente allein meistens nicht ausreichend. Sie beträgt bei voller Erwerbsminderung durchschnittlich 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei einem Gehalt von 2500 Euro brutto und 1750 Euro netto, wären das 752 Euro staatliche Unterstützung. Es besteht also eine Differenz von 998 Euro. Aktuell liegt die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt bei 699 Euro.