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Mit unseren Zahnersatztarifen sichern Sie sich eine Spitzenversorgung und werden von Ihrem Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt. Ob aufwändige Implantate und Brücken oder hochwertige Keramikverblendungen und Kronen, Sie können bis zu 90 Prozent der entstehenden Kosten absichern.**
Nach Abrechnung der GKV können Sie uns die Zahnarzt-Rechnungen entweder per Post senden oder bei Ihrem persönlichen Berater vor Ort abgeben. Wollen Sie es schneller und bequemer, nutzen Sie einfach per Smartphone unsere Rechnungs-App.
Unsere wenigen Gesundheitsfragen beziehen sich mehrheitlich auf Ihren Zahnstatus und darauf, wie Sie Ihre Zähne behandeln (lassen). Mit unseren Fragen wollen wir unsere Versicherten vor hohen Beitragsanpassungen schützen; ließe sich ein Neukunde beispielsweise die Zähne komplett sanieren und würde im Anschluss sofort kündigen, wäre dies für die Versicherten-Gemeinschaft negativ. Deshalb bewerten wir jeden neuen Kunden nach seinen persönlichen Angaben. Ist der Zustand seiner Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht, kann beispielsweise die Zahnstaffel verlängert werden.
Für eine optimale finanzielle Absicherung der Zähne sollten sich Kassenpatienten rechtzeitig um einen Versicherungsschutz kümmern. Denn eine Zahnzusatzversicherung zahlt natürlich nur für „Defekte“, die nicht bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Außerdem sehen viele Zahnzusatzversicherungen in den ersten Versicherungsjahren nur eingeschränkte Leistungen vor und vereinbaren mit den Kunden sog. „Wartezeiten“. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sich der Kunde gleich nach Vertragsabschluss in zahnärztliche Behandlung begibt und in den Genuss der gesamten Leistung kommt.
Ihr Plus bei der Württembergischen: Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet auf Wartezeiten.
Unsere Zahn-Zusatzversicherungen bieten sich für alle Familienmitglieder – also auch für unsere Kleinsten – an. Vor allem Kinder benötigen in den meisten Fällen irgendwann kieferorthopädische Maßnahmen zur Zahnregulierung. Die Krankenkasse übernimmt hierfür allerdings nur die Regelversorgung. Hochwertigere Maßnahmen wie z. B. ästhetischere Zahnspangen werden nicht bezahlt. Diese können Sie über unsere ZahnPremium- und ZahnKomfort-Versicherung abdecken.