Mail: kontakt@mein-vorsorgecenter.de Tel.: +49 7121 6968020
Die Pflegetagegeldversicherung wird von privaten Krankenversicherungen angeboten. Sie zahlt im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit ein sogenanntes Tagegeld, das der Versicherer monatlich auszahlt. Die Höhe des Tagegelds kann vom Versicherungsnehmer innerhalb bestimmter Grenzen flexibel vereinbart werden: Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte abgestufte Leistungen.
Je eher, desto besser. Eine dauernde Pflegebedürftigkeit kann schon in jungen Jahren eintreten, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall. Wer schon in jungen Jahren Pflegevorsorge trifft, zahlt insgesamt weniger Beiträge als wenn er sich erst im Alter dafür entscheidet.
Ja, denn wird ein Kind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft zum Pflegefall, können Eltern oft den hohen Pflegeaufwand ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr selber leisten oder sind der emotionalen Belastung auf Dauer nicht gewachsen. Mit dem gesetzlichen Pflegegeld allein ist professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst jedoch nicht bezahlbar.
Die Beiträge für eine Kinder-Pflegeversicherung sind in der Regel sehr niedrig.
Zum Erhalt der vereinbarten Leistungen muss ein formloser Antrag gestellt werden. Sie werden jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Feststellungen und der Beginn des Anspruchs auf Leistungen der sozialen Pflege- oder privaten Pflegepflichtversicherung nachgewiesen werden.