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Damit Sie sich in der App „Rechnungen“ anmelden können, benötigen Sie lediglich Ihre Krankenversicherungsnummer. Diese finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein oder auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Vorbereiten:
Legen Sie das geglättete Dokument auf einen waagerechten, ebenen Hintergrund, vom dem es sich gut abhebt (Kontrast). Die Falzkanten sorgen oft für eine fehlerhafte Aufnahme. Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
Fotografieren:
Halten Sie das Smartphone oder Tablet waagerecht über das Dokument. Positionieren Sie das Gerät so, dass das Dokument vollständig innerhalb des farbigen Rahmens zu sehen ist. Die Dokumentenkanten sollten sich dabei so nahe wie möglich am Rahmen befinden.
Lesbarkeit prüfen:
Prüfen Sie nach dem Fotografieren, ob das Dokument vollständig erfasst wurde und gut lesbar (scharf) ist. Wiederholen Sie ggf. die Aufnahme oder korrigieren Sie die Aufnahme durch Zuschneiden.
Jeder Vorgang bekommt innerhalb der App „Rechnungen“ einen Bearbeitungsstatus. Es gibt zwei Stati, die die folgende Bedeutung haben:
Für alle Vorgänge, die Sie mit der App „Rechnungen“ der Württembergischen einreichen, erhalten Sie wie bisher eine Leistungsabrechnung auf dem Postweg.
Der Erstattungsbetrag erfolgt immer auf das bei der Württembergischen hinterlegte Leistungskonto. Wenn Sie kein separates Leistungskonto hinterlegt haben, erfolgt die Erstattung auf das Konto von welchem Ihre Beiträge eingezogen werden.Der Erstattungsbetrag erfolgt immer auf das hinterlegte Leistungskonto. Wenn Sie kein separates Leistungskonto hinterlegt haben, erfolgt die Erstattung auf das Konto von welchem die Beiträge eingezogen werden.
Sie können alle Arztrechnungen, Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel, Rezepte, Verordnungen und Heil- und Kostenpläne mit der App „Rechnungen“ der Württembergischen einreichen. Es werden alle Leistungsbelege für die Kunden der Württembergischen Krankenversicherung akzeptiert. Auslandsrechnungen müssen wie bisher im Original und per Post eingereicht werden.
Ja, Sie erhalten wie bisher bei der postalischen Einreichung eine Leistungsabrechnung per Post. Hier hat sich an der Vorgehensweise nichts geändert.
Anmerkungen können Sie leider nicht vornehmen. Für Mitteilungen unabhängig von der Rechnungseinreichung nutzen Sie bitte wie bisher den Postweg.
Mit der App „Rechnungen“ der Württembergischen können Sie auch Rechnungen, Rezepte und andere Belege für andere Personen einreichen, sofern diese im selben Vertrag mitversichert sind. Rechnungen für dritte Personen können mit der App „Rechnungen“ nicht eingereicht werden, da eine Zuordnung der Belege dann nicht möglich ist.
Wenn Sie bei der Übertragung eines Dokuments die folgende Fehlermeldung erhalten, haben Sie die Übermittlung von Daten aus der App „Rechnungen“ nur dann erlaubt, wenn eine WLAN-Verbindung besteht. Beim Senden des Dokuments haben Sie zuvor einen anderen Fehlerhinweis bekommen. Dies ist die Standardeinstellung in der App und wird vorgenommen, um das Datenvolumen Ihres Mobilfunktarifes zu schonen. Wenn Sie die Daten dennoch auch ohne WLAN-Verbindung übertragen möchten, können Sie dies in den Einstellungen ändern. Gehen Sie dazu in der App in das Menü "Einstellungen". Deaktivieren Sie den Schalter "Daten nur per WLAN übertragen" durch ziehen nach links. Nun werden die Vorgänge auch über das Mobilfunknetz übertragen und Ihr Datenvolumen wird belastet.Hinweis: Evtl. zusätzlich anfallende Kosten für Ihren Mobilfunkprovider werden nicht von der Württembergischen übernommen.
Wenn Sie mehrere Geräte parallel nutzen möchten (z. B. ein iPhone und ein iPad oder Android Tablet), müssen Sie sich auf jedem Gerät separat mit Ihrer Krankenversicherungsnummer anmelden und ein Passwort vergeben. Eine Synchronisation zwischen den Geräten erfolgt nicht.
Ja, die gescannten Dokumente werden schon in der App verschlüsselt abgelegt und dann verschlüsselt an die Württembergische übertragen.
Ursache für eine fehlgeschlagene Übertragung ist häufig eine fehlende oder nicht ausreichende Verbindung zum Mobilfunknetz oder zum WLAN. In diesem Fall erhalten Sie eine Hinweismeldung in der App. Schlägt die Übertragung aus einem anderen Grund fehl, bekommen Sie auch dazu einen Hinweis. Sie sehen dann in der Übersicht "Meine Dokumente" den entsprechenden Status. Klicken Sie das Dokument an und starten Sie die Übertragung erneut.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, Ihnen das aktuelle Passwort mitzuteilen. Die App muss von Ihnen zurückgesetzt werden. Anschließend können Sie sich neu anmelden, Ihre Daten gehen verloren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich Ihr Passwort gut zu merken.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Krankenversicherungsnummer in der App an. Mit einem selbst gewählten Passwort können Sie dann die App „Rechnungen“ nutzen.
Bei nächsten LogIn zur App können Sie sich dann mit Touch ID anmelden. Aktivieren Sie Touch ID durch Berühren Ihres registrierten Fingerabdrucks im Passwortfeld. Sie können Touch ID jederzeit wieder deaktivieren. Gehen Sie dazu wieder unter Einstellungen und deaktivieren Sie die Schaltfläche Touch ID.
Die App „Rechnungen“ unterstützt bei iPhones auch den Fingerabdrucksensor Touch ID.Aktivieren Sie dazu unter Einstellungen die Schaltfläche Touch ID. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits in den Grundeinstellungen Ihres iPhones Touch ID aktiviert und mindestens einen Fingerabdruck hinterlegt haben.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Übertragung der Daten oder Speicherung in der iCloud nicht möglich.
Die App „Rechnungen“ kann für iPhones ab Modell 5 und für iPads der 3. Generation genutzt werden. Als Betriebssystem ist mindestens iOS 8.0 Voraussetzung. Auf dem iPhone 4 und iPhone 4s funktioniert die App nicht, obwohl man sie herunterladen kann. Hier bekommen Sie als Anwender eine Fehlermeldung.
Je nachdem mit welchem Gerät Sie versuchen, die Android-Version der App „Rechnungen“ zu installieren, bekommen Sie im Google Play-Store die Fehlermeldung "Gerät wird nicht unterstützt". Diese Meldung ist im eigentlichen Sinne kein Fehler, sondern ein Hinweis, dass die systemspezifischen Voraussetzungen des Smartphones für die Nutzung der App „Rechnungen“ nicht ausreichen. Das liegt bei älteren Smartphones häufig an einer zu geringen Auflösung der Kamera, oder an einem zu geringen Arbeitsspeicher. Eine Installation und Nutzung der App „Rechnungen“ ist dann nicht möglich.
Aufgrund der umfangreichen Prozesse der App „Rechnungen“ und der hohen Anforderung an die Bildqualität, funktioniert die App auf Android-Smartphones und -Tablets nur unter den folgenden Systemvoraussetzungen:• Betriebssystem Android 4.4 oder höher• Kamera min. 8 Megapixel und Autofokus• Prozessor CPU min. 2 GHz• Arbeitsspeicher RAM min. 2 GB
Aufgrund der hohen technischen Anforderungen unterstützt die App „Rechnungen“ Smartphones mit dem Betriebssystem Android ab Version 4.4 (KitKat).