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Minderjährige Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Volljährige Kinder sind mitversichert, wenn Sie noch zur Schule gehen oder sich in der beruflichen Erstausbildung (Ausbildung, Studium etc.) befinden. Ebenso sind Kinder mitversichert, die in der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst leisten oder ein Freiwilliges Soziales/Ökonomisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Generell erlischt die Mitversicherung, wenn Ihr Kind heiratet oder einen Beruf ausübt.
Sie können die Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen ab monatlich vier Euro abschließen (KompaktSchutz, Single, 250 Euro Selbstbeteiligung). Je nachdem welchen Tarif (Single, Alleinstehend, Paare, Familie) und welche Produktlinie (KompaktSchutz, KomfortSchutz, PremiumSchutz) Sie wählen und ob Sie zusätzliche Leistungen einschließen möchten, verändert sich Ihr Beitrag.
Die Ausfalldeckung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung hilft, wenn Ihnen eine andere Person einen Schaden zufügt und diesen nicht ersetzen kann. Das kann passieren, wenn die andere Person zahlungs- bzw. leistungsunfähig ist oder wenn die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzforderungen gescheitert ist. Damit die Ausfalldeckung einspringt, gibt es zwei Voraussetzungen: Der Ersatz des Schadens muss von Ihnen gerichtlich eingefordert werden und es darf kein anderer Versicherer für den Schaden aufkommen. Die Ausfalldeckung ist im Premium- und KomfortSchutz bis 20 Mio. Euro mitversichert.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. In allen EU- und EFTA-Staaten sind Sie im Premium- und KomfortSchutz ohne zeitliche Begrenzung geschützt. In anderen Ländern/Staaten gilt der Versicherungsschutz vorrübergehend (Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren). Im KompaktSchutz sind Sie generell für zwei Jahre abgesichert.